24 lines
1.8 KiB
Markdown
24 lines
1.8 KiB
Markdown
Wo es Regeln gibt, da gibt es meist auch Strafen, wenn diese nicht beachtet werden. Verstöße gegen das AFuG oder die AFuV werden aber nicht immer gleich mit Bußgeldern belegt. Viel härter trifft es manche Funkamateure, wenn ihnen Betriebseinschränkungen auferlegt werden oder gar ein Betriebsverbot ausgesprochen wird.
|
|
|
|
Bei fortgesetzten Verstößen gegen das AFuG und die AFuV kann sogar die Zulassung für den Amateurfunkdienst widerrufen werden. Dies ist die schärfste Waffe der BNetzA. Der Betroffene kann sich weiter Funkamateur nennen, vom Amateurfunkbetrieb ist er aber ausgeschlossen. So erklärt sich auch, warum es neben dem Amateurfunkzeugnis noch eine Zulassung gibt. Eine Aberkennung des Amateurfunkzeugnisses ist nicht vorgesehen. Wer einmal die Amateurfunkprüfung bestanden hat, ist und bleibt Funkamateur.
|
|
|
|
[question:VC122]
|
|
|
|
[question:VC123]
|
|
|
|
Die folgenden drei Handlungen werden vom § 9 des AFuG als Ordnungswidrigkeiten festgelegt:
|
|
* Betrieb ohne Zulassung und damit ohne Rufzeichen
|
|
* geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen
|
|
* Nachrichtenübermittlung für und an Dritte
|
|
|
|
Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße geahndet.
|
|
|
|
[question:VC124]
|
|
[question:VC125]
|
|
|
|
Bei der folgenden Frage muss man genau aufpassen! Mehrere der möglichen Antworten sind Handlungen, die ordnungswidrig sind. Aber nur eine ist es - wie in der Fragestellung verlangt - aufgrund des TKG.
|
|
|
|
Für uns Funkamateure ist der wichtigste Punkt im TKG die Frequenzzuteilung. Bei den Bußgeldvorschriften ist aufgeführt, dass eine Person ordnungswidrig handelt, die ohne Frequenzzuteilung eine Frequenz nutzt. Wenn ein Funkamateur mit seiner Amateurfunkanlage außerhalb der zugeteilten Amateurfunkbänder sendet, dann nutzt er diese Frequenz ohne Zuteilung und begeht eine Ordnungswidrigkeit.
|
|
|
|
[question:VE103]
|