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Gesetzliche Grundlagen
Grundlage des Amateurfunks in Deutschland sind vor allem:
- das Amateurfunkgesetz (AFuG)
- die Amateurfunkverordnung (AFuV)
Das Gesetz legt den rechtlichen Rahmen fest. Die Verordnung regelt viele Einzelheiten, etwa Prüfungen, Zulassungen und Rufzeichen.
[question:VC101]
Zuständige Behörde
Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland für den Amateurfunk zuständig.
Sie führt unter anderem die staatlichen Amateurfunkprüfungen durch und erteilt Zulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.
[question:VC104]
Funkamateur oder SWL?
Als Funkamateur gilt rechtlich, wer ein Amateurfunkzeugnis oder eine anerkannte ausländische Prüfungsbescheinigung besitzt.
Eine bestandene DE-Prüfung macht dich zum geprüften SWL, ist aber kein staatliches Amateurfunkzeugnis.
[question:VC105]
Teilnahme am Amateurfunkdienst
Amateurfunkverkehr wird nur mit anderen Amateurfunkstellen abgewickelt.
Als SWL empfängst und beobachtest du diesen Funkverkehr. Zum Senden benötigst du ein Amateurfunkzeugnis, eine Zulassung und ein zugeteiltes Rufzeichen.
[question:VC111]
Das DE-Kennzeichen
Das DE-Kennzeichen bestätigt deine DARC- oder VFDB-interne SWL-Prüfung und kennzeichnet deine Empfangsberichte.
Es ist kein Amateurfunkrufzeichen und berechtigt nicht zum Senden.