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Gesetzliche Grundlagen

Grundlage des Amateurfunks in Deutschland sind vor allem:

  • das Amateurfunkgesetz (AFuG)
  • die Amateurfunkverordnung (AFuV)

Das Gesetz legt den rechtlichen Rahmen fest. Die Verordnung regelt viele Einzelheiten, etwa Prüfungen, Zulassungen und Rufzeichen.


[question:VC101]


Zuständige Behörde

Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland für den Amateurfunk zuständig.

Sie führt unter anderem die staatlichen Amateurfunkprüfungen durch und erteilt Zulassungen zur Teilnahme am Amateurfunkdienst.


[question:VC104]


Funkamateur oder SWL?

Als Funkamateur gilt rechtlich, wer ein Amateurfunkzeugnis oder eine anerkannte ausländische Prüfungsbescheinigung besitzt.

Eine bestandene DE-Prüfung macht dich zum geprüften SWL, ist aber kein staatliches Amateurfunkzeugnis.


[question:VC105]


Teilnahme am Amateurfunkdienst

Amateurfunkverkehr wird nur mit anderen Amateurfunkstellen abgewickelt.

Als SWL empfängst und beobachtest du diesen Funkverkehr. Zum Senden benötigst du ein Amateurfunkzeugnis, eine Zulassung und ein zugeteiltes Rufzeichen.


[question:VC111]


Das DE-Kennzeichen

Das DE-Kennzeichen bestätigt deine DARC- oder VFDB-interne SWL-Prüfung und kennzeichnet deine Empfangsberichte.

Es ist kein Amateurfunkrufzeichen und berechtigt nicht zum Senden.