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T
Lars Weiler 18bd1cc5a6 update: Folien Klasse N Kapitel 9 (Transceiver) an Webseite angleichen
Notes zu sichtbaren Bullets befördert (Empfänger-/Senderaufbau, RIT,
Squelch), fehlende Stichworte zu Bandpassfiltern und Senderbetrieb bei
unerwünschten Aussendungen ergänzt sowie weitere Korrekturen an
Ausgangsleistung, EMV und Störungsvermeidung.
2026-07-09 18:31:48 +02:00

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Markdown

## Gründe für Störungen
* Unerwünschte Frequenzanteile, die nicht ausreichend unterdrückt werden
* Unzureichend abgeschirmte oder unzureichend geerdete Geräte
* Die gewünschten Aussendungen selber
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### Störung
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[picture:745:stoerungen_vermeiden_oberschwingung:Störung des DVB-T2-Empfang eines Fernsehers durch die Oberschwingung einer Amateurfunkaussendung]
</left>
<right>
* Grenzwerte durch Amateurfunkanlage überschritten
* Z.B. Oberschwingung
</right>
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### Störende Beeinflussung
<left>
[picture:744:stoerungen_vermeiden_einstrahlung:Einstrahlung über die Empfangsantenne]
[picture:746:stoerungen_vermeiden_direkteinstrahlung:Direkteinstrahlung in ein Gerät]
</left>
<right>
[picture:747:stoerungen_vermeiden_einstroemung:Einströmung über Anschlussleitungen]
* Grenzwerte werden eingehalten
* Wege können einzeln oder zusammen auftreten
</right>
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## Umgang mit Störungen
* Nachbarschaftskonflikte vermeiden
* Höflich Hilfe zur Entstörung anbieten
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[question:NJ102]
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## Ursachenforschung
* Prüfen auf Behebung mit eigenen Mitteln
* Falls Ursache nicht ermittelt oder Störung nicht beseitigt werden kann $\rightarrow$ Nachbarn auf *Funkstörungsannahme der BNetzA* hinweisen
<note>
* Bei eigener Suche als DARC-Mitglied Hilfe beim Referat für elektromagnetische Verträglichkeit anfragen
* Hier Werbung für DARC-Mitgliedschaft machen
</note>
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[question:VE302]
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## Ermittlung
* Kann einige Zeit in Anspruch nehmen
* Zur Wahrung des Nachbarschaftsfriedens Sendeleistung reduzieren
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[question:VE301]
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## Überprüfung
Falls Amateurfunkaussendungen die Ursache der Probleme sind, wird in drei Fälle unterschieden
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### 1. Fall
* Amateurfunkanlage wird *nicht vorschriftsmäßig* betrieben
* Beispielsweise durch zu starke unerwünschte Aussendungen
* Ggf. Anordnung einer kostenpflichtigen Betriebseinschränkung durch BNetzA
* Möglich ist eine Begrenzung der Sendeleistung
<note>
* Z.B. durch zu starke unerwünschte Aussendungen
</note>
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### 2. Fall
* Amateurfunkanlage wird *vorschriftsmäßig* betrieben
* Feldstärke am betroffenen Gerät ist kleiner als Verträglichkeit durch die Störfestigkeit
* Betroffenes Gerät *hält Störfestigkeit nicht ein*
* Verantwortung zur Behebung liegt beim Betreiber des betroffenen Geräts
* Funkamateur darf Sendebetrieb unverändert fortsetzen
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[question:VE305]
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[question:VE306]
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### 3. Fall
* Amateurfunkanlage wird *vorschriftsmäßig* betrieben
* Betroffenes Gerät *hält Störfestigkeit ein*
* Konfliktfall: BNetzA ist befugt, eine Lösung *in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten* herzustellen
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[question:VE303]
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[question:VE304]
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## Anordnungen der BNetzA ohne Zusammenarbeit
* Zum Schutz von Empfangs- und Sendegeräten, die Sicherheitszwecken dienen
* Zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze, also beispielsweise dem Telefonnetz
* Zum Schutz von Leib und Leben einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert
<note>
* Beispiel: Amateurfunkstation neben einem Krankenhaus
* Leistungseinschränkungen in eine bestimmte Richtung
</note>