Files
50ohm-contents-dl/contents/slides/zulassung.md
T
2026-01-31 18:48:33 +01:00

18 lines
449 B
Markdown

### Zulassung
* Neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung ist eine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" unbedingt erforderlich, damit man eine Amateurfunkstelle betreiben darf.
* Dieser Zulassung geht die Erteilung eines personengebundenen Rufzeichens einher.
* Das Amateurfunkgesetz (AFuG) sieht kein Mindestalter vor.
---
[photo:91:n_zulassung_urkunde:Die Zulassungsurkunde]
---
[question:VC106]
---
[question:VC108]