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2026-01-31 18:48:33 +01:00

449 B

Zulassung

  • Neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung ist eine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" unbedingt erforderlich, damit man eine Amateurfunkstelle betreiben darf.

  • Dieser Zulassung geht die Erteilung eines personengebundenen Rufzeichens einher.

  • Das Amateurfunkgesetz (AFuG) sieht kein Mindestalter vor.


[photo:91:n_zulassung_urkunde:Die Zulassungsurkunde]


[question:VC106]


[question:VC108]