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Nicht jeder darf sich Funkamateur nennen. Nach den Radio Regulations (RR) dürfen sich nur *ordnungsgemäß befugte Personen* so bezeichnen. Das persönliche Interesse am Amateurfunk ist das einzig zulässige Motiv. Finanzielle Interessen sind mit dem Amateurfunk nicht vereinbar.
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[question:VA104]
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Im § 2 Absatz 1 des Amateurfunkgesetzes ist genau beschrieben, wer sich in Deutschland als Funkamateur bezeichnen darf. Danach ist nur der Inhaber eines *Amateurfunkzeugnisses* oder einer *harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung* ein Funkamateur. Der Weg führt in beiden Fällen nur über das Bestehen einer Prüfung.
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Das ist aber nicht alles. Ein Funkamateur darf sich mit dem Amateurfunkdienst nur aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befassen. Dazu ein Beispiel: Funkamateure, die gemeinsam bei einem Handwerksbetrieb arbeiten, dürfen Ihre Arbeit nicht über das örtliche Amateurfunkrelais koordinieren.
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[question:VC105]
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[question:VC113]
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