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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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  • Sender und Sendeanlagen benötigen normalerweise eine behördliche Zulassung
  • Funkamateure sind davon ausgenommen
  • Sie sind berechtigt, im Handel erhältliche, selbstgefertigte oder auf Amateurfunkfrequenzen umgebaute Sendeanlagen zu betreiben
Dieses Privileg erhalten Funkamateure durch die technisch anspruchsvolle Prüfung

[question:VC109]


Bauteile

  • Zum Selbstbau werden verschiede elektronische Bauteile benötigt
  • Diese weisen unterschiedliche Eigenschaften auf
  • In Klasse N gibt es nur wenige, einfache Schaltungen → mehr in Klasse E und A
  • Kenntnisse der Symbole und Bezeichnungen reichen
Mehr dazu in den kommenden Abschnitten

Anforderungen an Funkgeräte

  • Alle im Handel erhältlichen, seriengefertigten Funkanlagen müssen die grundlegenden Anforderungen und Bestimmungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) einhalten
  • EU-Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) vor in Verkehr bringen erstellen
  • Nur dann dürfen vom Markt bereitgestellte Anlagen in Betrieb genommen werden
* Kommerziell gefertigte Amateurfunkgeräte

[question:VE401]

[question:VE402]

[question:VE403]

[question:VE404]

Selbstbau

  • Ausnahme: von Funkamateuren selbst gebaute und umgebaute Funkanlagen
  • Müssen nicht die Anforderungen des Funkanlagengesetzes erfüllen
  • Müssen keine CE-Kennzeichnung tragen

[question:VE405]