* Sender und Sendeanlagen benötigen normalerweise eine behördliche Zulassung * Funkamateure sind davon ausgenommen * Sie sind berechtigt, *im Handel erhältliche, selbstgefertigte oder auf Amateurfunkfrequenzen umgebaute Sendeanlagen* zu betreiben Dieses Privileg erhalten Funkamateure durch die technisch anspruchsvolle Prüfung --- [question:VC109] --- ## Bauteile * Zum Selbstbau werden verschiede elektronische Bauteile benötigt * Diese weisen unterschiedliche Eigenschaften auf * In Klasse N gibt es nur wenige, einfache Schaltungen → mehr in Klasse E und A * Kenntnisse der Symbole und Bezeichnungen reichen Mehr dazu in den kommenden Abschnitten --- ## Anforderungen an Funkgeräte * Alle *im Handel erhältlichen, seriengefertigten Funkanlagen* müssen die *grundlegenden Anforderungen und Bestimmungen des Funkanlagengesetzes (FuAG)* einhalten * EU-Konformitätserklärung (*CE-Kennzeichnung*) vor in Verkehr bringen erstellen * Nur dann dürfen vom Markt bereitgestellte Anlagen in Betrieb genommen werden * Kommerziell gefertigte Amateurfunkgeräte --- [question:VE401] --- [question:VE402] --- [question:VE403] --- [question:VE404] --- ## Selbstbau * Ausnahme: von Funkamateuren *selbst gebaute und umgebaute* Funkanlagen * Müssen nicht die Anforderungen des Funkanlagengesetzes erfüllen * Müssen keine CE-Kennzeichnung tragen --- [question:VE405]