* Sender und Sendeanlagen benötigen normalerweise eine behördliche Zulassung
* Funkamateure sind davon ausgenommen
* Sie sind berechtigt, *im Handel erhältliche, selbstgefertigte oder auf Amateurfunkfrequenzen umgebaute Sendeanlagen* zu betreiben
Dieses Privileg erhalten Funkamateure durch die technisch anspruchsvolle Prüfung
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[question:VC109]
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## Bauteile
* Zum Selbstbau werden verschiede elektronische Bauteile benötigt
* Diese weisen unterschiedliche Eigenschaften auf
* In Klasse N gibt es nur wenige, einfache Schaltungen → mehr in Klasse E und A
* Kenntnisse der Symbole und Bezeichnungen reichen
Mehr dazu in den kommenden Abschnitten
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## Anforderungen an Funkgeräte
* Alle *im Handel erhältlichen, seriengefertigten Funkanlagen* müssen die *grundlegenden Anforderungen und Bestimmungen des Funkanlagengesetzes (FuAG)* einhalten
* EU-Konformitätserklärung (*CE-Kennzeichnung*) vor in Verkehr bringen erstellen
* Nur dann dürfen vom Markt bereitgestellte Anlagen in Betrieb genommen werden
* Kommerziell gefertigte Amateurfunkgeräte
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[question:VE401]
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[question:VE402]
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[question:VE403]
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[question:VE404]
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## Selbstbau
* Ausnahme: von Funkamateuren *selbst gebaute und umgebaute* Funkanlagen
* Müssen nicht die Anforderungen des Funkanlagengesetzes erfüllen
* Müssen keine CE-Kennzeichnung tragen
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[question:VE405]