Files
50ohm-contents-dl/contents/slides/personenschutzabstand_grenzwerte.md
T
2026-01-31 18:48:33 +01:00

1.8 KiB

  • Der menschliche Körper kann hochfrequente Strahlung absorbieren
  • Die Strahlung wird dabei in Wärme umgewandelt
  • Thermoregulation des Körpers schafft begrenzt einen Ausgleich

Eindringtiefe der Strahlung: * MHz ca. 10-30 cm * GHz wenige cm * >10 GHz ca. < 1 mm * Resonanz bei $\textrm{Körpergröße} \approx \frac{\lambda}{2}$ * Hohe Aufnahme von Strahlungsenergie bei Resonanz * Deshalb sind die *Feldstärkegrenzwerte* für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern *von der Frequenz abhängig*

[question:EK101]


Zeitbezug

  • In der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" wird ein zeitlicher Bezug zur Einhaltung der Feldstärke-Gernzwerte hinzugefügt
  • Es muss nach drei Fällen für Grenzwerte unterschieden werden

6-Minuten-Intervalle

  • Da nicht ständig gesendet wird, Verwendung des quadratischen Mittels der Feldstärke (V/m) über 6 Minuten
  • Grenzwerte sind frequenzabhängig
  • z.B. 28 V/m bei 14 MHz
  • Berechnung erfolgt mit Näherungsformel (im nächsten Abschnitt)

Momentaner Spitzenwert

  • Maximaler momentaner Spitzenwert
  • Elektrische Feldstärke in kV/m
  • Grenzwerte sind bis 10 MHz frequenzabhängig
  • z.B. 0,083 kV/m bei 3,5 MHz

Gepulste Felder

  • Schnelles Ein- und Ausschalten
  • Als Faktor für den momentanen Spitzenwert oder das 6-Minuten-Intervall
  • Grenzwerte sind frequenzabhängig
  • z.B. 32-fache des 6-Minuten-Intervalls bei 14 MHz

[question:EK102]


Körperhilfen

  • Aktive Körperhilfen (z.B. Herzschrittmacher) dürfen nicht in elektrische Felder gebracht werden, deren Stärke die Grenzwerte der aktiven Körperhilfe überschreiten
  • Der Grenzwert ist hier immer der maximale Momentanwert

[question:EK103]