1.8 KiB
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- Der menschliche Körper kann hochfrequente Strahlung absorbieren
- Die Strahlung wird dabei in Wärme umgewandelt
- Thermoregulation des Körpers schafft begrenzt einen Ausgleich
Eindringtiefe der Strahlung: * MHz ca. 10-30 cm * GHz wenige cm * >10 GHz ca. < 1 mm * Resonanz bei $\textrm{Körpergröße} \approx \frac{\lambda}{2}$ * Hohe Aufnahme von Strahlungsenergie bei Resonanz * Deshalb sind die *Feldstärkegrenzwerte* für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern *von der Frequenz abhängig*
[question:EK101]
Zeitbezug
- In der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" wird ein zeitlicher Bezug zur Einhaltung der Feldstärke-Gernzwerte hinzugefügt
- Es muss nach drei Fällen für Grenzwerte unterschieden werden
6-Minuten-Intervalle
- Da nicht ständig gesendet wird, Verwendung des quadratischen Mittels der Feldstärke (V/m) über 6 Minuten
- Grenzwerte sind frequenzabhängig
- z.B. 28 V/m bei 14 MHz
- Berechnung erfolgt mit Näherungsformel (im nächsten Abschnitt)
Momentaner Spitzenwert
- Maximaler momentaner Spitzenwert
- Elektrische Feldstärke in kV/m
- Grenzwerte sind bis 10 MHz frequenzabhängig
- z.B. 0,083 kV/m bei 3,5 MHz
Gepulste Felder
- Schnelles Ein- und Ausschalten
- Als Faktor für den momentanen Spitzenwert oder das 6-Minuten-Intervall
- Grenzwerte sind frequenzabhängig
- z.B. 32-fache des 6-Minuten-Intervalls bei 14 MHz
[question:EK102]
Körperhilfen
- Aktive Körperhilfen (z.B. Herzschrittmacher) dürfen nicht in elektrische Felder gebracht werden, deren Stärke die Grenzwerte der aktiven Körperhilfe überschreiten
- Der Grenzwert ist hier immer der maximale Momentanwert
[question:EK103]