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Lars Weiler f7fcdec516 update: Folien Klasse N Kapitel 11 (Betriebsabwicklung) an Webseite angleichen
Inhalte, Fragen und Formatierung der Folien mit contents/sections abgeglichen:
Morse-Erleichterung und Mobilfuchsjagd-Variante bei ardf ergänzt,
komplett fehlendes Rapportsystem RSV bei sstv ergänzt, bei notfunk mehrere
Lücken geschlossen: § 323c StGB Hilfeleistungspflicht, 5-W-Fragen, fehlende
Grundregel zum Befolgen von Anweisungen, PAN PAN/SÉCURITÉ (in Frage VD105
referenziert, aber vorher nicht erklärt) sowie Ersatzbegriffe für Notrufe.
2026-07-07 20:21:10 +02:00

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Dürfen Funkamateure helfen?

  • Ja! Funkamateure dürfen in Not- und Katastrophenfällen durch Übermittlung von Nachrichten für und an Dritte bei der Bewältigung einer Notlage unterstützen.
  • Es besteht sogar eine Pflicht zur Hilfeleistung: Unterlassene Hilfeleistung ist nach § 323c StGB strafbar

[question:BF103]


Was tun, wenn man eine Notmeldung erhält?

  • Bei einer Notmeldung sollte man zunächst aufmerksam zuhören und alle wichtigen Informationen notieren.
  • Hilfreich sind dabei die 5 W-Fragen:
    • Wo ist das Ereignis?
    • Wer meldet es?
    • Was ist geschehen?
    • Wie viele Betroffene?
    • Warten auf Rückfragen!

[question:BF104]


Was tun, wenn eine Rettungsorganisation sich der Sache annimmt?

  • Wird die Notmeldung von einer Rettungsorganisation beantwortet, hält man sich zurück um den Funkbetrieb nicht zu stören.
  • Anweisungen der notrufenden Station oder einer Leitstation befolgen

[question:BF105]


Was tun, wenn zunächst niemand antwortet?

  • Reagiert keine andere Funkstelle, beantwortet man den Ruf und informiert die Polizei oder Rettungsleitstelle.
  • Meldung dabei vollständig und wörtlich weitergeben

[question:BF106]


Was tun, wenn man die zuständigen Stellen informiert hat?

  • Idealerweise bleibt man erreichbar und gibt Informationen weiter, bis Hilfe eingetroffen ist.

[question:BF107]


Was ist bei internationaler Beteiligung zu beachten?

  • Bei internationaler Beteiligung nutzt man UTC anstelle von lokaler Zeit.
Das Notfunkreferat des DARC stellt Empfehlungen für die Organisation von Notfallkommunikation bereit

[question:BF108]


Notzeichen

  • Die Notzeichen außerhalb des Amateurfunks sind SOS und MAYDAY
  • Dringlichkeits- und Sicherheitszeichen: PAN PAN und SÉCURITÉ
  • Diese Zeichen sind dem See- und Flugfunk vorbehalten und dürfen im Amateurfunk nicht verwendet werden
  • Es dürfen trotzdem Notrufe abgesetzt werden, z.B. mit den Begriffen "Notfall" oder "Emergency"

[question:VD105]


[question:BF101]


[question:BF102]


Notfunkfrequenzen

Die IARU hat für die ITU-Region 1 die folgenden Notfunkfrequenzen in den Bandplänen festgelegt, die für den Notfunkbetrieb frei zu halten sind: % TODO: Eigentlich sind die Bandangaben unnötig. Aber wenn nur die Frequenz da steht, werden die Abstände zwischen den Zeilen riesig

  • \qty{3760}{\kilo\hertz} im $\qty{80}{\meter}$-Band
  • \qty{7110}{\kilo\hertz} im $\qty{40}{\meter}$-Band
  • \qty{14300}{\kilo\hertz} im $\qty{20}{\meter}$-Band
  • \qty{18160}{\kilo\hertz} im $\qty{17}{\meter}$-Band
  • \qty{21360}{\kilo\hertz} im $\qty{15}{\meter}$-Band
Zusätzlich werden zum Beispiel bei Erdbeben von lokalen Organisationen weitere Frequenzen in den "Amateurfunkmedien" kommuniziert.

[question:BF109]