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457 B

  • Amateurfunkverordnung (AFuV): Unerwünschte Aussendungen auf das geringstmögliche Maß beschränken
  • Es gibt weitere gesetzliche Regelungen für konkrete Grenzwerte \rightarrow Klasse A
* Keine Störungen in anderen Funkbändern erzeugen * Nachbarn bei Radio und Fernsehen nicht stören * Filter sind nicht perfekt, deshalb auf das geringstmögliche Maß beschränken

[question:NJ201]


[question:NF404]


[question:VD110]