1.4 KiB
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- Sender und Sendeanlagen benötigen normalerweise eine behördliche Zulassung
- Funkamateure sind davon ausgenommen
- Sie sind berechtigt, im Handel erhältliche, selbstgefertigte oder auf Amateurfunkfrequenzen umgebaute Sendeanlagen zu betreiben
- Dieses Privileg erhalten Funkamateure durch die technisch anspruchsvolle Prüfung
[question:VC109]
Bauteile
- Zum Selbstbau werden verschiede elektronische Bauteile benötigt
- Diese weisen unterschiedliche Eigenschaften auf
- In Klasse N gibt es nur wenige, einfache Schaltungen
\rightarrowmehr in Klasse E und A - Kenntnisse der Symbole und Bezeichnungen reichen
Anforderungen an Funkgeräte
- Alle im Handel erhältlichen, seriengefertigten Funkanlagen müssen die grundlegenden Anforderungen und Bestimmungen des Funkanlagengesetzes (FuAG) einhalten
- EU-Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) vor in Verkehr bringen erstellen
- Nur dann dürfen vom Markt bereitgestellte Anlagen in Betrieb genommen werden
[question:VE401]
[question:VE402]
[question:VE403]
[question:VE404]
Selbstbau
- Ausnahme: von Funkamateuren selbst gebaute und umgebaute Funkanlagen
- Müssen nicht die Anforderungen des Funkanlagengesetzes erfüllen
- Müssen keine CE-Kennzeichnung tragen
[question:VE405]