Inhalte, Fragen und Formatierung der Folien mit contents/sections abgeglichen: fehlende ITU-Regionen-Tabelle bei itu_regionen ergänzt (Fragen VA403-405 fragen direkt danach ab), Bezeichnung ECC-Empfehlung vs. ECC Report bei funken_im_ausland korrigiert, kleinere Grammatikkorrektur bei internationale_landeskenner und Abstände um Überschriften/Fragenfolien vereinheitlicht.
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* Funkbetrieb im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen möglich
* Abkommen zwischen vielen Staaten
* Beim vorübergehenden Aufenthalt
* Gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen
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- Mitgliedsstaaten der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications, CEPT)
- Mehrere Empfehlungen in der Tabelle rechts | l: CEPT-Empfehlung | l: Erläuterung | | ECC Report 89 | Klasse N | | ERC-Report 32 | Grundlage für ECC-Empfehlung (05) 06 | | ECC-Empfehlung (05) 06 | Klasse E | | T/R 61-01 | Klasse A | | T/R 61-02 | HAREC | [table:n_funken_im_ausland_cept_empfehlungen:CEPT-Empfehlungen] Die Empfehlungen muss man nicht auswendig lernen, aber die wichtigsten Regelungen sollte man kennen
[question:VB104]
Vorübergehender Amateurfunkbetrieb im Ausland
- Darf nur in Staaten durchgeführt werden, die die CEPT-Regelungen anwenden
- Kein fester Wohnsitz
- Vorübergehend bis 3 Monate
Weitere CEPT-Anerkennung
- Es gibt Staaten, die nicht der CEPT angehören, aber die Regelungen teilweise oder ganz anwenden
- Beispiele: USA und Australien
[question:VB108]
Rufzeichen
- Kennzeichnung durch zusätzlichen Rufzeichenpräfix vor eigenem Rufzeichen
- Ggf. je nach Amateurfunkklasse
- Muss vor Verwendung im jeweiligen Land nachgeschlagen werden
[question:BD213]
- Deutsches Klasse-E-Rufzeichen erhält Schweizer Entry Level Präfix
- Entry Level wird ein paar Folien später erklärt
[question:BD214]
- Deutsches Klasse-A-Rufzeichen erhält Schweizer HAREC Präfix
- HAREC wird ein paar Folien später erklärt
Auslandsbetrieb mit Klasse N
Nicht erlaubt
Deutschland hat die Klasse N noch nicht bei der CEPT als Entry Level License gemeldet[question:VB105]
Ausländische Funkamateure in Deutschland
- Gegenseitige CEPT-Regelungen
- Vorübergehender Funkbetrieb bis 3 Monate
- Ohne festen Wohnsitz
- Je nach Klasse Präfix DL/ oder DO/
[question:VB110]
[question:BD212]
Klubstationen
- CEPT-Regelungen gelten nur für persönliche Rufzeichen
- Klubstationen bedürfen einer Gastgenehmigung
Gastzulassung
- In Ländern, in denen die CEPT-Empfehlung nicht angewandt wird
- Bei der Behörde des Gastlandes beantragen
- Ggf. muss auch für Funkgeräte eine entsprechende Erlaubnis eingeholt werden
[question:VB114]
[question:VB113]
Nationale Regelungen
- In CEPT-Ländern gibt es unterschiedliche nationale Regelungen
- z.B. ist das in Deutschland freigegebene $\qty{6}{\meter}$-Band im Ausland beschränkt
- Bestimmungen und Auflagen des Gastlandes beachten
Umzug ins Ausland
- Wohnsitz länger als 3 Monate oder dauerhaft im Ausland
- Vereinfachte Beantragung der Amateurfunkzulassung
- Meistens keine erneute Prüfung
- Klasse E Amateurfunkzeugnis
\rightarrowCEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung - Klasse A Amateurfunkzeugnis
\rightarrowHarmonized Amateur Radio Examination Certificate (HAREC)