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  • Für die verschiedenen Amateurfunkbänder sind jeweils maximal zulässige Bandbreiten festgelegt
  • Die Bandbreiten findet man in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung
  • Bundesgesetzblatt mit der neuen Verordnung - die Anlage 1 ist auf Seite 7 bis 9
  • Die folgenden Fragen lassen sich mit den Fußnoten der Anlage 1 lösen

[question:VD738]


[question:VD739]


[question:VD740]


[question:VD741]


[question:VD742]

--- style="font-size: 0.7em;"

* Besonders aufpassen muss man bei Sendungen in der Nähe der Grenzen der Amateurfunkbänder * Nehmen wir an, ein FM-Signal ist $\qty{15}{\kilo\hertz}$ breit und wir senden auf $\qty{430}{\mega\hertz}$ * Das Sendesignal befindet sich jeweils $\qty{7,5}{\kilo\hertz}$ unterhalb und oberhalb * Es würde sich also von $\qty{429,9925}{\mega\hertz}$ bis $\qty{430,0075}{\mega\hertz}$ erstrecken [picture:908:n_bandbreite_falsch:Falsch -- Senden außerhalb der Bandgrenzen] [picture:909:n_bandbreite_richtig:Richtig -- Senden innerhalb der Bandgrenzen] Es wird außerhalb des Amateurfunkbandes gesendet

[question:NE305]


Bei SSB ist das Signal nur auf einer Seite der Trägerfrequenz zu finden:
  • Bei LSB vollständig unterhalb der Trägerfrequenz

  • Bei USB vollständig oberhalb der Trägerfrequenz Beispiel:

  • Am Funkgerät Sendefrequenz auf obere Bandgrenze einstellen

  • Mit LSB darf gesendet werden

  • Mit USB ist das Signal außerhalb des Bandes