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  • Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung
  • Verankert im Telekommunikationsgesetz (TKG)
  • Einzelzuteilung
    • Einem Unternehmen, z.B. Betriebsfunk
  • Allgemeinzuteilung
    • Allgemeinheit, z.B. Amateurfunk

  • Amateurfunk darf nur auf den zugeteilten Frequenzen durchgeführt werden
  • Frequenzbereiche sind zwar international vereinbart
  • Aber die nationalen Bestimmungen sind maßgebend

[question:VE102]

[question:VD701]

[question:VC110]

Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst

  • Sind in Deutschland in der Anlage 1 der Verordnung über den Amateurfunk (AFuV) geregelt
  • Senden nur auf den der Zeugnisklasse zugewiesenen Frequenzen
  • Weitere einzuhaltende Nutzungsbestimmungen
  • Es gibt ergänzende bindende Verfügungen und Mitteilungen
  • Werden im Amtsblatt und auf der Webseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht

[photo:99:n_frequenzbereiche_afuv_anlage_1:Tabellarische Übersicht, Anlage 1, AFuV (Korrektur in den Leistungen für Klasse N notwendig)]

Bei Klasse N sind nun auf 2m und 70cm in der offiziellen Tabelle "6,1W ERP" eingetragen. Ist technisch gleich, jedoch eine andere Bemessungsgrundlage. Die Grafik hier muss noch aktualisiert werden. --- [question:VD101] --- [question:VD702]