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Mit einer Amateurfunkzulassung ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, auch im Ausland Funkbetrieb aufzunehmen. Dazu haben viele Staaten ein Abkommen geschlossen, welches Funkbetrieb bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland und die gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen regelt. Das Abkommen wurde durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications, CEPT) ausgearbeitet.
Das Abkommen der CEPT besteht aus den in der Tabelle [ref:n_funken_im_ausland_cept_empfehlungen] genannten Reports (Berichte) und Recommendations (Empfehlungen). Keine Sorge, die einzelnen Empfehlungen muss man nicht auswendig lernen. In der Prüfung reicht es, die wichtigsten Regelungen zu kennen. In den Prüfungsfragen wird die deutsche Übersetzung ECC-Empfehlung verwendet oder auch schlicht weg gelassen.
| l: CEPT-Dokument | Bezeichnung | X: Erläuterung | | ECC Report 89 | Radio Amateur Entry Level Examination and Licence | Lehrplan für die Entry Level License (in Deutschland Klasse N) | | ECC Recommendation (05) 06 | CEPT Novice Radio Amateur Licence | Empfehlung zur kurzzeitigen Nutzung der Novice Licence im Ausland | | ERC Report 32 | | Lehrplan für die Novice License (in Deutschland Klasse E) | | ECC Recommendation T/R 61-01 | CEPT Radio Amateur Licence | Empfehlung zur kurzzeitigen Nutzung der HAREC-Bescheinung im Ausland | | ECC Recommendation T/R 61-02 | Harmonized Amateur Radio Examination Certificate (HAREC) | Gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen der CEPT Radio Amateur Licence bei Umzug ins Ausland und Lehrplan (in Deutschland Klasse A) | [table:n_funken_im_ausland_cept_empfehlungen:CEPT-Empfehlungen][question:VB104]
Nicht alle Mitgliedsstaaten der CEPT setzen die Regelungen zum Amateurfunk auch um. Amateurfunkbetrieb darf daher nur in den Staaten durchgeführt werden, welche die CEPT-Regelungen auch anwenden. Man darf dort keinen festen Wohnsitz haben und sich nur vorübergehend für bis zu 3 Monaten dort aufhalten.
In der [CEPT-Länderliste](https://50ohm.de/cll) des DARC-Auslandsreferat kann für jedes Land nachgeschlagen werden, welche Regelungen dort genau gelten und zu beachten sind.Jetzt Mitglied im DARC werden!
[question:VB106] [question:VB107] [question:VB109]
Man muss wissen, dass es Staaten gibt, die dieser Konferenz nicht angehören, aber trotzdem die Regelungen der CEPT teilweise oder ganz anwenden, z. B. die USA und Australien.
[question:VB108]
Wenn man im Ausland funkt, muss das mit einem zusätzlichen Rufzeichenpräfix gekennzeichnet werden. Nehmen wir beispielsweise an, die Funkamateure mit den Rufzeichen DO7PR und DL9MJ reisen in die Schweiz und wollen dort funken. Abhängig von der Klasse muss in der Schweiz ein anderer Präfix verwendet werden, HB3 für die Klasse E und HB9 für die Klasse A. In der Schweiz müssen die beiden Funkamateure also die Rufzeichen HB3/DO7PR bzw. HB9/DL9MJ verwenden. In anderen Ländern gibt es ähnliche Regelungen. Welcher Präfix jeweils verwendet werden muss, ist von Land zu Land unterschiedlich.
Die Trennung zwischen dem ausländischen Präfix und dem eigenen Rufzeichen soll durch das Wort „stroke“ erfolgen![question:BD213] [question:BD214]
Aktuell darf mit der Klasse N nicht im Ausland gefunkt werden, da Deutschland die Klasse N noch nicht der CEPT als Entry Level License gemeldet hat. Die Zulassungsklasse N ist somit nur in Deutschland gültig.
[question:VB105]
Ausländischen Funkamateure dürfen auf Grundlage der CEPT-Regelungen in Deutschland Funkbetrieb aufnehmen. Je nachdem welcher Klasse die Amateurfunkzulassung aus dem Heimatland in Deutschland zugeordnet ist, muss er das Prefix DL/ oder DO/ seinem persönlichen Rufzeichen voranstellen.
[question:VB110] [question:BD212]
Die Empfehlungen der CEPT werden ausschließlich für persönliche Rufzeichen angewendet. Der Betrieb einer Klubstation bedarf immer der Beantragung einer Gastgenehmigung. Eine Gastzulassung benötigt man auch für einen Betrieb einer Amateurfunkstation, wenn das Land die CEPT-Empfehlung nicht anwendet.
[question:VB114] [question:VB113]
Wie in Deutschland gibt es in den einzelnen CEPT-Ländern unterschiedliche nationale Regelungen für den Amateurfunk. Nur weil in Deutschland beispielsweise das $\qty{6}{\meter}$-Band für Klasse A freigegeben ist, bedeutet das nicht automatisch, dass man auch im Ausland das $\qty{6}{\meter}$-Band verwenden darf. Man muss sich den Bestimmungen und Auflagen des Gastlandes anpassen.
[question:VB111] [question:VB112]
Durchquert man bei einer Reise ein Land, in dem die Amateurfunkzulassung nicht anerkannt wird, sollte man sich vorher informieren, ob Funkgeräte transportiert werden dürfen, und sich gegebenenfalls eine entsprechende Erlaubnis einholen. Das [DARC-Auslandsreferat](https://50ohm.de/ra) kann Mitgliedern bei der Klärung dieser Fragen helfen.Verlegt man seinen Wohnsitz länger als 3 Monate oder dauerhaft ins Ausland, kann man auf Grundlage der Harmonized Amateur Radio Examination Certificate (HAREC) Bescheinigung dort vereinfacht eine Amateurfunkzulassung beantragen, ohne erneut eine Prüfung ablegen zu müssen. Das deutsche Amateurfunkzeugnis der Klasse A ist gleichzeitig eine HAREC-Bescheinigung.
[question:VB102] [question:VB103] [question:VB101]
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