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- Elektromagnetische Felder können eine Auswirkung auf Menschen haben, die sich darin aufhalten
- Es darf zu keiner Gefährdung von Menschen durch Amateurfunkanlagen kommen
- Jeder Funkamateur muss sich mit dem Personenschutz in elektromagnetischen Feldern auskennen
[question:NK201]
EMVU
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle ist für die Sicherstellung der "elektromagnetischen Verträglichkeit in der Umwelt" (EMVU) verantwortlich.
* Grenzwerte müssen eingehalten werden * Wo die Grenzwerte stehen, kommt gleich[question:VE501]
[question:VE502]
BIm-SchV und BEMFV
- Grenzwerte finden sich in der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BIm-SchV) und in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV)
- In der Verordnung über das "Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) ist das Anzeigeverfahren beschrieben
- Funkamateur stellt vor Inbetriebnahme eigenständig sicher und dokumentiert, dass keine Gefährdung für Personen besteht
[question:VE503]
[question:VE504]
[question:VE511]