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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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  • Elektromagnetische Felder können eine Auswirkung auf Menschen haben, die sich darin aufhalten
  • Es darf zu keiner Gefährdung von Menschen durch Amateurfunkanlagen kommen
  • Jeder Funkamateur muss sich mit dem Personenschutz in elektromagnetischen Feldern auskennen
Schutz insbesondere für Träger von aktiven Körperhilfen wie Herzschrittmacher oder Insulinpumpe

[question:NK201]


EMVU

Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle ist für die Sicherstellung der "elektromagnetischen Verträglichkeit in der Umwelt" (EMVU) verantwortlich.

* Grenzwerte müssen eingehalten werden * Wo die Grenzwerte stehen, kommt gleich

[question:VE501]


[question:VE502]


BIm-SchV und BEMFV

  • Grenzwerte finden sich in der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BIm-SchV) und in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV)
  • In der Verordnung über das "Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) ist das Anzeigeverfahren beschrieben
  • Funkamateur stellt vor Inbetriebnahme eigenständig sicher und dokumentiert, dass keine Gefährdung für Personen besteht
* Funkamateure genießen als einzige Gruppe das Privileg, dieses Verfahren selbstständig durchzuführen. Alle anderen Betreiber von Funkstellen müssen kostenpflichtig die BNetzA in Anspruch nehmen. * Wie das geht, wird in den nächsten Abschnitten erklärt --- [question:VE505]

[question:VE503]


[question:VE504]


[question:VE511]