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Für ortsfeste Amateurfunkstellen muss das Nachweisverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn die Sendeanlage eine Strahlungsleistung von \qty{10}{\watt} EIRP oder höher erreicht.

* Klasse N: $\qty{10}{\meter}$-Band mit $\qty{10}{\watt}$ ERP * $\qty{10}{\watt}\text{ ERP} \cdot 1,64 = \qty{16,4}{\watt}$ EIRP

[question:VE508]


[question:VE507]


Anzeige bei BNetzA

  • vor der Aufnahme des Betriebs der ortsfesten Amateurfunkanlage
  • bei zuständiger Außenstelle der BNetzA

[question:VE509]


Inhalt der Anzeige

Nachvollziehbare zeichnerische Darstellung mit

  • Standortbezogener Sicherheitsabstand
  • Vom Betreiber kontrollierbarer Bereich

Zusätzlich zur Anzeige

An der Funkstation liegend und auf Verlangen der BNetzA vorzulegen:

  • Einhaltung der Anforderungen
  • ggf. Antennendiagramme
  • Lageplan
  • Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
  • Konfiguration der Funkanlage

[question:VE512]


[question:VE513]


[question:VD107]


Änderungen

  • Fortlaufend prüfen, ob die Anlage gleich zu der in der Anzeige ist
  • Bei wesentlichen Änderungen erneute Anzeige durchführen

[question:VE514]


[question:VE510]


Nachweisverfahren

* Berechnung des Personen-Sicherheitsabstands * Während des Sendebetriebs dürfen keine unbefugten Personen in diesem Bereich sein * Ist erfüllt, wenn dieses im kontrollierbaren Bereich stattfindet, z.B. eigenes Grundstück Hilfsmittel: * Software "[Watt Wächter](https://50ohm.de/ww)" * vereinfachtes Bewertungsverfahren * Feldstärkemessung * Fernfeldberechnung * Nahfeldberechnung

[question:VE506]


[question:VE515]


Mehrere Aussendungen gleichzeitig

  • Es können mehrere Funkamateure gleichzeitig an einer Anlage auf verschiedenen Frequenzen senden
  • In der Regel über verschiedene Antennen
  • Alle Antennen zusammen müssen für den Personenschutzabstand berücksichtigt werden
z.B. Clubstation

[question:VE516]


[question:VE517]