2.0 KiB
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Für ortsfeste Amateurfunkstellen muss das Nachweisverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn die Sendeanlage eine Strahlungsleistung von \qty{10}{\watt} EIRP oder höher erreicht.
[question:VE508]
[question:VE507]
Anzeige bei BNetzA
- vor der Aufnahme des Betriebs der ortsfesten Amateurfunkanlage
- bei zuständiger Außenstelle der BNetzA
[question:VE509]
Inhalt der Anzeige
Nachvollziehbare zeichnerische Darstellung mit
- Standortbezogener Sicherheitsabstand
- Vom Betreiber kontrollierbarer Bereich
Zusätzlich zur Anzeige
An der Funkstation liegend und auf Verlangen der BNetzA vorzulegen:
- Einhaltung der Anforderungen
- ggf. Antennendiagramme
- Lageplan
- Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
- Konfiguration der Funkanlage
[question:VE512]
[question:VE513]
[question:VD107]
Änderungen
- Fortlaufend prüfen, ob die Anlage gleich zu der in der Anzeige ist
- Bei wesentlichen Änderungen erneute Anzeige durchführen
[question:VE514]
[question:VE510]
Nachweisverfahren
* Berechnung des Personen-Sicherheitsabstands * Während des Sendebetriebs dürfen keine unbefugten Personen in diesem Bereich sein * Ist erfüllt, wenn dieses im kontrollierbaren Bereich stattfindet, z.B. eigenes Grundstück Hilfsmittel: * Software "[Watt Wächter](https://50ohm.de/ww)" * vereinfachtes Bewertungsverfahren * Feldstärkemessung * Fernfeldberechnung * Nahfeldberechnung[question:VE506]
[question:VE515]
Mehrere Aussendungen gleichzeitig
- Es können mehrere Funkamateure gleichzeitig an einer Anlage auf verschiedenen Frequenzen senden
- In der Regel über verschiedene Antennen
- Alle Antennen zusammen müssen für den Personenschutzabstand berücksichtigt werden
[question:VE516]
[question:VE517]