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50ohm-contents-dl/contents/slides/gebuehren_beitraege.md
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Lars Weiler 958f21822b update: Folien Klasse N Kapitel 14 (Gesetze und Vorschriften) an Webseite angleichen
Alle Abschnitte inhaltlich und strukturell an die Webseite angeglichen:
Erklärungen als Stichpunkte übernommen und exakt zwischen den
zugehörigen Fragen platziert statt vorab gebündelt. Fehlende Angaben
ergänzt, u. a. Definition des Funkdienstes, Rechtsgrundlagen (TDDDG/
TTDSG, § 9 AFuG, § 27 TDDDG), Prüfungsbescheid/-bescheinigung und die
genaue Meldefrist bei Anschriftenänderungen.
2026-07-11 15:33:21 +02:00

852 B

Gebühren und Beiträge

  • Nach dem TKG und dem EMVG müssen Funkamateure jährliche Beiträge zahlen
  • Details legt die Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) fest
  • Die FSBeitrV beschränkt die Zahlung auf Funkamateure mit Zulassung
  • Die Zahlungsaufforderung erhält man per Gebührenbescheid von der Bundesnetzagentur

[question:VE701]


[question:VE702]


  • Neben den laufenden Beiträgen fallen weitere Gebühren an, geregelt in der "Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)"
  • Dazu gehören z. B. Gebühren für die Amateurfunkprüfung und für die Erteilung der Zulassung

  • Wird eine Gebühr nicht bezahlt, treibt der Staat diese nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) ein
  • Die Bundesnetzagentur hat dabei unterschiedliche Vollstreckungsmöglichkeiten

[question:VE703]


[question:VE704]