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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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Gebühren und Beiträge

  • Bei der Erteilung der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens sind Gebühren nach der "Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)" zu entrichten.

  • Funkamateure mit Zulassung müssen jährliche Frequenzschutzbeiträge nach dem TKG und dem EMVG zahlen.


  • Wenn er die zu entrichtenden Gebühren und Beiträge nicht zahlt, muss er mit Maßnahmen nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes (VwVG) rechnen.

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