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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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* Funkbetrieb im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen möglich * Abkommen zwischen vielen Staaten * Beim vorübergehenden Aufenthalt * Gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen

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  • Mitgliedsstaaten der Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications, CEPT)
  • Mehrere Empfehlungen in der Tabelle rechts | l: CEPT-Empfehlung | l: Erläuterung | | ECC Report 89 | Klasse N | | ERC-Report 32 | Grundlage für ECC Report (05) 06 | | ECC Report (05) 06 | Klasse E | | T/R 61-01 | Klasse A | | T/R 61-02 | HAREC | [table:n_funken_im_ausland_cept_empfehlungen:CEPT-Empfehlungen] Die Empfehlungen muss man nicht auswendig lernen, aber die wichtigsten Regelungen sollte man kennen

[question:VB104]

Vorübergehender Amateurfunkbetrieb im Ausland

  • Darf nur in Staaten durchgeführt werden, die die CEPT-Regelungen anwenden
  • Kein fester Wohnsitz
  • Vorübergehend bis 3 Monate
* Nachschlagewerk: [CEPT-Länderliste](https://50ohm.de/cll) des DARC-Auslandsreferats * Werbung für DARC machen --- [question:VB106] --- [question:VB107] --- [question:VB109] --- ## Weitere CEPT-Anerkennung * Es gibt Staaten, die nicht der CEPT angehören, aber die Regelungen teilweise oder ganz anwenden * Beispiele: USA und Australien

[question:VB108]

Rufzeichen

  • Kennzeichnung durch zusätzlichen Rufzeichenpräfix vor eigenem Rufzeichen
  • Ggf. je nach Amateurfunkklasse
  • Muss vor Verwendung im jeweiligen Land nachgeschlagen werden
Die Trennung mit dem Schrägstrich wird "stroke" gesprochen --- [question:BD213] * Deutsches Klasse-E-Rufzeichen erhält Schweizer Entry Level Präfix * Entry Level wird ein paar Folien später erklärt --- [question:BD214] * Deutsches Klasse-A-Rufzeichen erhält Schweizer HAREC Präfix * HAREC wird ein paar Folien später erklärt --- ## Auslandsbetrieb mit Klasse N Nicht erlaubt Deutschland hat die Klasse N noch nicht bei der CEPT als Entry Level License gemeldet --- [question:VB105] --- ## Ausländische Funkamateure in Deutschland * Gegenseitige CEPT-Regelungen * Vorübergehender Funkbetrieb bis 3 Monate * Ohne festen Wohnsitz * Je nach Klasse Präfix *DL/* oder *DO/*

[question:VB110]

[question:BD212]

Klubstationen

  • CEPT-Regelungen gelten nur für persönliche Rufzeichen
  • Klubstationen bedürfen einer Gastgenehmigung

Gastzulassung

  • In Ländern, in denen die CEPT-Empfehlung nicht angewandt wird
  • Bei der Behörde des Gastlandes beantragen
  • Ggf. muss auch für Funkgeräte eine entsprechende Erlaubnis eingeholt werden
Hier hilft das DARC-Auslandsreferat seinen Mitgliedern --- [question:VB114] --- [question:VB113] --- ## Nationale Regelungen * In CEPT-Ländern gibt es unterschiedliche nationale Regelungen * z.B. ist das in Deutschland freigegebene 6m-Band im Ausland beschränkt * Bestimmungen und Auflagen des Gastlandes beachten Beliebt: * 20m mit Klasse E in den Niederlanden oder * Alle KW-Bänder mit Klasse E in Dänemark * 1000 W PEP Kurzwelle mit Klasse A in Dänemark --- [question:VB111] --- [question:VB112] --- ## Umzug ins Ausland * Wohnsitz länger als 3 Monate oder dauerhaft im Ausland * Vereinfachte Beantragung der Amateurfunkzulassung * Meistens keine erneute Prüfung * Klasse E Amateurfunkzeugnis → CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung * Klasse A Amateurfunkzeugnis → Harmonized Amateur Radio Examination Certificate (HAREC) Beispiel: Auf dem Antrag zur Zulassung zum Amateurfunkdienst ist ein Feld zum Ankreuzen, ob man bereits eine Prüfung nach HAREC besitzt - wenn ja, wird das direkt anerkannt. --- [question:VB102] --- [question:VB103] --- [question:VB101]