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2026-08-18 17:05:32 +02:00

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Der Amateurfunkdienst wird in Deutschland vor allem durch das Amateurfunkgesetz (AFuG) und die Amateurfunkverordnung (AFuV) geregelt. Aufgaben und Befugnisse aus diesen Regelwerken nimmt die Bundesnetzagentur wahr.

[question:VC101] [question:VC104]

Das Amateurfunkgesetz unterscheidet zwischen dem Funkamateur und der Amateurfunkstelle. Funkamateur im Sinne des Gesetzes ist, wer ein Amateurfunkzeugnis oder eine anerkannte harmonisierte Prüfungsbescheinigung besitzt. Ein SWL ohne Amateurfunkzeugnis ist deshalb Höramateur, aber noch kein Funkamateur im gesetzlichen Sinn.

[question:VC105]

Amateurfunkverkehr darf grundsätzlich nur zwischen Amateurfunkstellen abgewickelt werden. Ein SWL nimmt am Empfang teil, sendet aber keine Nachrichten in diesen Funkverkehr hinein.

[question:VC111]


Der Empfang von Amateurfunkaussendungen ist ohne Zulassung möglich. Für das Senden auf Amateurfunkfrequenzen sind dagegen Amateurfunkzeugnis, Zulassung und Rufzeichenzuteilung erforderlich.

Die DE-Prüfung ist eine vereinsinterne Prüfung des DARC. Sie ersetzt weder die staatliche Amateurfunkprüfung noch die Zulassung zum Amateurfunkdienst.

Weitere Gesetze gelten unabhängig vom Amateurfunkrecht. Für SWLs ist besonders das Abhörverbot mit der Geheimhaltungspflicht für Betreiber von Funkanlagen wichtig.