Notes zu sichtbaren Bullets befördert (Empfänger-/Senderaufbau, RIT, Squelch), fehlende Stichworte zu Bandpassfiltern und Senderbetrieb bei unerwünschten Aussendungen ergänzt sowie weitere Korrekturen an Ausgangsleistung, EMV und Störungsvermeidung.
3.0 KiB
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Gründe für Störungen
- Unerwünschte Frequenzanteile, die nicht ausreichend unterdrückt werden
- Unzureichend abgeschirmte oder unzureichend geerdete Geräte
- Die gewünschten Aussendungen selber
Störung
[picture:745:stoerungen_vermeiden_oberschwingung:Störung des DVB-T2-Empfang eines Fernsehers durch die Oberschwingung einer Amateurfunkaussendung] * Grenzwerte durch Amateurfunkanlage überschritten * Z.B. OberschwingungStörende Beeinflussung
[picture:744:stoerungen_vermeiden_einstrahlung:Einstrahlung über die Empfangsantenne] [picture:746:stoerungen_vermeiden_direkteinstrahlung:Direkteinstrahlung in ein Gerät] [picture:747:stoerungen_vermeiden_einstroemung:Einströmung über Anschlussleitungen] * Grenzwerte werden eingehalten * Wege können einzeln oder zusammen auftretenUmgang mit Störungen
- Nachbarschaftskonflikte vermeiden
- Höflich Hilfe zur Entstörung anbieten
[question:NJ102]
Ursachenforschung
- Prüfen auf Behebung mit eigenen Mitteln
- Falls Ursache nicht ermittelt oder Störung nicht beseitigt werden kann
\rightarrowNachbarn auf Funkstörungsannahme der BNetzA hinweisen
Ermittlung
- Kann einige Zeit in Anspruch nehmen
- Zur Wahrung des Nachbarschaftsfriedens Sendeleistung reduzieren
[question:VE301]
Überprüfung
Falls Amateurfunkaussendungen die Ursache der Probleme sind, wird in drei Fälle unterschieden
1. Fall
- Amateurfunkanlage wird nicht vorschriftsmäßig betrieben
- Beispielsweise durch zu starke unerwünschte Aussendungen
- Ggf. Anordnung einer kostenpflichtigen Betriebseinschränkung durch BNetzA
- Möglich ist eine Begrenzung der Sendeleistung
2. Fall
- Amateurfunkanlage wird vorschriftsmäßig betrieben
- Feldstärke am betroffenen Gerät ist kleiner als Verträglichkeit durch die Störfestigkeit
- Betroffenes Gerät hält Störfestigkeit nicht ein
- Verantwortung zur Behebung liegt beim Betreiber des betroffenen Geräts
- Funkamateur darf Sendebetrieb unverändert fortsetzen
[question:VE305]
[question:VE306]
3. Fall
- Amateurfunkanlage wird vorschriftsmäßig betrieben
- Betroffenes Gerät hält Störfestigkeit ein
- Konfliktfall: BNetzA ist befugt, eine Lösung in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten herzustellen
[question:VE303]
[question:VE304]
Anordnungen der BNetzA ohne Zusammenarbeit
- Zum Schutz von Empfangs- und Sendegeräten, die Sicherheitszwecken dienen
- Zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze, also beispielsweise dem Telefonnetz
- Zum Schutz von Leib und Leben einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert