1005 B
Der Amateurfunkdienst ist auf Funkamateure beschränkt. Eine Amateurfunkstation darf daher nur andere Amateurfunkstationen kontaktieren. Es ist unzulässig, mit Funkstellen anderer Funkdienste zu funken. Von einer Amateurfunkstation aus darf man also beispielsweise weder mit Behörden, Flug- noch mit Seefunkstellen oder einer CB-Funkstelle funken.
Natürlich dürfen auch Funkamateure am *CB-Funk*[index:CB-Funk:Teilnahme am] teilnehmen. Allerdings müssen sie dafür - wie alle anderen - ein zugelassenes CB-Funk-Gerät verwenden.[question:VC111] [question:VD703]
Darüber hinaus ist es auch grundsätzlich unzulässig, Nachrichten von oder an Nicht-Funkamateure zu übermitteln. Beispielsweise dürfen keine Grüße für Angehörige eines Funkamateurs gesendet werden, wenn diese selber keine Funkamateure sind. Die einzige Ausnahme sind Not- und Katastrophenfälle [index:Notfunk]. Dann ist es erlaubt, Nachrichten von und an Nicht-Funkamateure zu senden.
[question:VC112]