832 B
832 B
Für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien können von der BNetzA im Bedarfsfall besondere Amateurfunkrufzeichen zugeteilt werden. Diese sind jedoch zeitlich und im Berechtigungsumfang eingeschränkt. Sie werden gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 AFuV betrieben. Laut Rufzeichenplan können für die Klasse A Rufzeichen aus dem Bereich DA5AA bis DA5ZZZ zugewiesen werden. Für die Klasse E stehen die Rufzeichen DA4AA bis DA4ZZZ von der BNetzA zur Verfügung.
%Auch die beiden folgenden Fragen sind mit dem Rufzeichenplan einfach zu beantworten. % Um Satzfehler zu vermeiden habe ich den Satz umgestellt. Mit dem Rufzeichenplan sind die beiden folgenden Fragen wieder einfach zu beantworten.
[question:BD102] [question:VD116]
\newpage