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2026-01-31 18:48:16 +01:00

832 B

Für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien können von der BNetzA im Bedarfsfall besondere Amateurfunkrufzeichen zugeteilt werden. Diese sind jedoch zeitlich und im Berechtigungsumfang eingeschränkt. Sie werden gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 AFuV betrieben. Laut Rufzeichenplan können für die Klasse A Rufzeichen aus dem Bereich DA5AA bis DA5ZZZ zugewiesen werden. Für die Klasse E stehen die Rufzeichen DA4AA bis DA4ZZZ von der BNetzA zur Verfügung.

%Auch die beiden folgenden Fragen sind mit dem Rufzeichenplan einfach zu beantworten. % Um Satzfehler zu vermeiden habe ich den Satz umgestellt. Mit dem Rufzeichenplan sind die beiden folgenden Fragen wieder einfach zu beantworten.

[question:BD102] [question:VD116]

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