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Ohne finanzielle Beiträge geht es im Amateurfunk leider nicht. Nach dem TKG und dem EMVG müssen Funkamateure jährliche Beiträge zahlen, die in der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) im Detail festgelegt werden. Die FSBeitrV beschränkt die Zahlung auf Funkamateure mit Zulassung. Die Zahlungsaufforderung erhält man per Gebührenbescheid von der Bundesnetzagentur.
[question:VE701]
[question:VE702]
Neben den laufenden Gebühren fallen weitere Gebühren an, die in der "Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)" geregelt sind. Dazu gehören z. B. Gebühren für die Amateurfunkprüfungen und natürlich auch die Gebühr für die Erteilung der Zulassung.
Wenn man eine Gebühr nicht bezahlt, dann treibt der Staat diese nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) ein. Nach dem Gesetz hat die BNetzA unterschiedliche Vollstreckungsmöglichkeiten.
[question:VE703]
[question:VE704]