* Eine Standortbescheinigung ersetzt die Anzeige und kann auf *Antrag kostenpflichtig* durch die BNetzA ausgestellt werden
* Funkamateur muss alle notwendigen Unterlagen und Informationen für die Berechnung bereitstellen
* Lageplan
* Bauzeichnung mit Montageort der Antennen
* Informationen zum Abstrahlverhalten von allen Antennen
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[question:VC121]
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## Verpflichtende Standortbescheinigung
* Am Standort der Amateurfunkstelle befinden sich bereits eine ortsfeste Funkanlage, die eine Standortbescheinigung benötigt
* z. B. Kommerzielle Anlagen wie Mobilfunk
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[question:VE519]
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[question:VE518]