* Eine Standortbescheinigung ersetzt die Anzeige und kann auf *Antrag kostenpflichtig* durch die BNetzA ausgestellt werden * Funkamateur muss alle notwendigen Unterlagen und Informationen für die Berechnung bereitstellen * Lageplan * Bauzeichnung mit Montageort der Antennen * Informationen zum Abstrahlverhalten von allen Antennen --- [question:VC121] --- ## Verpflichtende Standortbescheinigung * Am Standort der Amateurfunkstelle befinden sich bereits eine ortsfeste Funkanlage, die eine Standortbescheinigung benötigt * z. B. Kommerzielle Anlagen wie Mobilfunk --- [question:VE519] --- [question:VE518]