Für besondere experimentelle und technisch-wissenschaftliche Studien können von der BNetzA im Bedarfsfall besondere Amateurfunkrufzeichen zugeteilt werden. Diese sind jedoch zeitlich und im Berechtigungsumfang eingeschränkt. Sie werden gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 AFuV betrieben. Laut Rufzeichenplan können für die Klasse A Rufzeichen aus dem Bereich DA5AA bis DA5ZZZ zugewiesen werden. Für die Klasse E stehen die Rufzeichen DA4AA bis DA4ZZZ von der BNetzA zur Verfügung. %Auch die beiden folgenden Fragen sind mit dem [Rufzeichenplan](https://50ohm.de/rzp) einfach zu beantworten. % Um Satzfehler zu vermeiden habe ich den Satz umgestellt. Mit dem [Rufzeichenplan](https://50ohm.de/rzp) sind die beiden folgenden Fragen wieder einfach zu beantworten. [question:BD102] [question:VD116] \newpage