From 53f211a5c9818425d2ab2fd7a18a1daf58858b08 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: che0815 Date: Mon, 9 Feb 2026 21:33:58 +0100 Subject: [PATCH] refactor: update picture description --- contents/photos/91.txt | 4 ++-- contents/sections/zulassung.md | 4 ++-- 2 files changed, 4 insertions(+), 4 deletions(-) diff --git a/contents/photos/91.txt b/contents/photos/91.txt index ffc8466..f5b2829 100644 --- a/contents/photos/91.txt +++ b/contents/photos/91.txt @@ -1,3 +1,3 @@ -1) Kurzbeschreibung: Zulassungsbescheinigung vor dem Display eines Funkgerätes. +1) Kurzbeschreibung: Zulassungsbescheid vor dem Display eines Funkgerätes. -2) Ausführliche Beschreibung: Das Foto zeigt die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst neben einem Funkgerät. Im Hintergrund ist ein Labornetzteil und ein Wasserfalldiagramm auf einem Computerbildschirm zu sehen. \ No newline at end of file +2) Ausführliche Beschreibung: Das Foto zeigt den Zulassungsbescheid zur Teilnahme am Amateurfunkdienst neben einem Funkgerät. Im Hintergrund ist ein Labornetzteil und ein Wasserfalldiagramm auf einem Computerbildschirm zu sehen. \ No newline at end of file diff --git a/contents/sections/zulassung.md b/contents/sections/zulassung.md index f000ce0..6a4670e 100644 --- a/contents/sections/zulassung.md +++ b/contents/sections/zulassung.md @@ -1,7 +1,7 @@ -Wenn man jetzt diesen Kurs abgeschlossen und die Prüfung zum Funkamateur bestanden hat, dann erhält man einen *Prüfungsbescheid* sowie eine *Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung* und darf sich Funkamateur nennen. Darf man damit dann eine Amateurfunkstelle betreiben? Eindeutig nein! Man braucht zusätzlich noch eine *Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst*. Erst mit der Zulassung wird das persönliche Rufzeichen zugeteilt. +Wenn man jetzt diesen Kurs abgeschlossen und die Prüfung zum Funkamateur bestanden hat, dann erhält man einen *Prüfungsbescheid* sowie eine *Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung* und darf sich Funkamateur nennen. Darf man damit dann eine Amateurfunkstelle betreiben? Eindeutig nein! Man braucht zusätzlich noch eine *Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst*. Erst mit dem Zulassungsbescheid wird das persönliche Rufzeichen zugeteilt. -[photo:91:n_zulassung_urkunde:Die Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst] +[photo:91:n_zulassung_urkunde:Der Zulassungsbescheid zur Teilnahme am Amateurfunkdienst] [question:VC106]